


„Vorzeitige Rückgabe lässt Ansprüche früher verjähren“
Quelle: FAZ vom 20.10.2023, Nr. 244, Seite 21
„Rückgängig gemacht“
Grundstücksübertragung galt nicht mehr Quelle: Offenbach Post, Wohnen und Leben, vom 14.10.2023, Seite 48
„Das Krähen der Hähne darf nicht zu laut sein“
Quelle: FAZ vom 06.10.2023, Nr. 232, Seite 21