K3 IMMOBILIEN | TIPP der Woche
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Backoffice:
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„Vertragsinhalt muss vorher bekannt sein“
Quelle: FAZ vom 09.08.2024, Nr. 184, Seite 23
„Parkverstöße sind kein Kündigungsgrund“
Quelle: FAZ vom 02.08.2024, Nr. 178, Seite 21
„Handwerker muss zunächst Boden untersuchen“
Quelle: FAZ vom 26.07.2024, Nr. 172, Seite 23
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Nicht nur der Weg ist das Ziel, vielmehr ist es unsere Aufgabe, den künftigen Erwerber / Verkäufer auf seinem Weg zum erfolgreichem Vertragsabschluss zu begleiten.
